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   BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05   

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BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05 (https://dejure.org/2009,28482)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05 (https://dejure.org/2009,28482)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 20 W (pat) 23/05 (https://dejure.org/2009,28482)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Sie verwies insoweit auf die BGH-Entscheidungen "Tetraploide Kamille" (BGHZ 122, 144) und "Sicherheitsvorrichtung" (BGHZ 93, 171) sowie die BPatG-Entscheidungen "Leiterplattenbeschichtung" (BPatGE 47, 186) und "Türantrieb" (BPatGE 49, 202), aus denen sich ergebe, dass die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG anzugebenden Tatsachen auch in knapper Form und auf den Kern der Erfindung konzentriert vorgetragen werden könnten.

    Zwar meint die Einsprechende zutreffend, dass der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung "Tetraploide Kamille" (BGHZ 122, 144) entschieden habe, es könne genügen, die Tatsachen in knapper Form vorzutragen.

  • BGH, 18.12.1984 - X ZB 14/84

    "Sicherheitsvorrichtung"; Anforderung an die Begründung des Einspruchs

    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Sie verwies insoweit auf die BGH-Entscheidungen "Tetraploide Kamille" (BGHZ 122, 144) und "Sicherheitsvorrichtung" (BGHZ 93, 171) sowie die BPatG-Entscheidungen "Leiterplattenbeschichtung" (BPatGE 47, 186) und "Türantrieb" (BPatGE 49, 202), aus denen sich ergebe, dass die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG anzugebenden Tatsachen auch in knapper Form und auf den Kern der Erfindung konzentriert vorgetragen werden könnten.

    In dem Beschluss "Sicherheitsvorrichtung" (BGHZ 93, 171) hat der Bundesgerichtshof unter Verweis auf seine "Sortiergerät"-Entscheidung klargestellt, dass den Erfordernissen an die Darlegung der Tatsachen im Einzelnen nicht genügt sei, wenn der Einspruch den technischen Zusammenhang zwischen dem Anmeldungsgegenstand und dem Inhalt der genannten Druckschriften offen lasse und es dem Anmelder und dem Patentamt überlasse, diesen Zusammenhang herzustellen und Folgerungen für die Beurteilung der Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes zu ziehen.

  • BPatG, 23.09.2003 - 23 W (pat) 701/03
    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Sie verwies insoweit auf die BGH-Entscheidungen "Tetraploide Kamille" (BGHZ 122, 144) und "Sicherheitsvorrichtung" (BGHZ 93, 171) sowie die BPatG-Entscheidungen "Leiterplattenbeschichtung" (BPatGE 47, 186) und "Türantrieb" (BPatGE 49, 202), aus denen sich ergebe, dass die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG anzugebenden Tatsachen auch in knapper Form und auf den Kern der Erfindung konzentriert vorgetragen werden könnten.

    Der Entscheidung "Leiterplattenbeschichtung" des Bundespatentgerichts (BPatGE 47, 186) lag ebenfalls ein anderer Sachverhalt zugrunde, als er vorliegend zu beurteilen ist.

  • BPatG, 03.04.2006 - 19 W (pat) 328/03
    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Sie verwies insoweit auf die BGH-Entscheidungen "Tetraploide Kamille" (BGHZ 122, 144) und "Sicherheitsvorrichtung" (BGHZ 93, 171) sowie die BPatG-Entscheidungen "Leiterplattenbeschichtung" (BPatGE 47, 186) und "Türantrieb" (BPatGE 49, 202), aus denen sich ergebe, dass die gemäß § 59 Abs. 1 Satz 4 PatG anzugebenden Tatsachen auch in knapper Form und auf den Kern der Erfindung konzentriert vorgetragen werden könnten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts genügt jedoch eine pauschale Bezugnahme auf eine dem Oberbegriff eines Patentanspruchs zugrundeliegende Vorveröffentlichung in der Regel nicht dem Erfordernis der Angabe der Tatsachen im einzelnen, die den Einspruch rechtfertigen (BPatGE 49, 202 -Türantrieb).

  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZB 28/08

    Leistungshalbleiterbauelement

    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Für die Zulässigkeit eines auf fehlende Patentfähigkeit des patentierten Gegenstandes infolge einer offenkundigen Vorbenutzung gestützten Einspruchs sind jedoch Angaben in dreierlei Hinsicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 -Xa ZB 28/08, GRUR 2009, 1098 -Leistungshalbleiterbauelement, m. w. N.).
  • BPatG, 18.12.1996 - 19 W (pat) 28/95
    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    In Ausnahmefällen hat das Bundespatentgericht zwar eine pauschale Bezugnahme auf die dem Oberbegriff zugrunde liegende Vorveröffentlichung zugelassen, wenn ein kurzer Oberbegriff nicht weiter diskussionswürdigen "herkömmlichen" Stand der Technik betraf und die erfindungswesentlichen Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs zu finden waren (BPatG, Beschluss vom 18. Dezember 1996 -19 W (pat) 28/95, abrufbar unter www.juris.de).
  • BPatG, 25.09.1979 - 18 W (pat) 197/76
    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Die bloße Wiederholung des Wortlauts des Patentanspruchs zur Kennzeichnung des Gegenstandes einer behaupteten offenkundigen Vorbenutzung -wie vorliegend geschehen -genügt in der Regel nicht den Anforderungen an die Bezeichnung des vorbenutzten Gegenstands (BPatG, Beschluss vom 25. September 1979 -18 W (pat) 197/76, GRUR 1980, 224 -Trockenlöschanlage).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist auch im Einspruchsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1972 -X ZB 6/71, GRUR 1972, 592 -Sortiergerät).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 10/87
    Auszug aus BPatG, 26.10.2009 - 20 W (pat) 23/05
    Die Tatsachenangaben müssen sich auf einen der in § 21 PatG genannten Widerrufsgründe beziehen, da der Einspruch nur auf die Behauptung gestützt werden kann, dass einer dieser Gründe vorliege (BGH, Beschluss vom 26. Mai 1988 -X ZB 10/87, BlPMZ 1988, 289 -Messdatenregistrierung, m. w. N.).
  • BPatG, 10.11.2021 - 9 W (pat) 55/19

    Patentbeschwerdeverfahren - "Luftführung für ein Kraftfahrzeug" - zur

    Dies gilt auf gleiche Weise auch für die Entscheidung BPatG 20 W (pat) 23/05 vom 26. Oktober 2009 mit Blick auf die Merkmale des Oberbegriffs, die im Einspruchsschriftsatz gleichsam nur pauschal mit Bezug auf die Streitpatentschrift abgehandelt wurden (vgl. Seite 9, Absatz 1).
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